Schuldspruch gegen Luchs-Wilderer
Verurteilung im Fall von Luchs-Wilderei im Bayerischen Wald / WWF: Klima des Schweigens durchbrechen.
Das Amtsgericht Cham hat am Donnerstag einen Landwirt, Waldbauern und Jäger aus dem Bayerischen Wald der Wilderei auf Luchse für schuldig befunden. Der Angeklagte wurde wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen des illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Hierzu erklärt Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversität in Deutschland und Europa:
„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt ist, auch wenn man beim Strafmaß im unteren Bereich des Möglichen geblieben ist. Von dem Schuldspruch des Amtsgerichts Cham geht hoffentlich trotzdem eine Signalwirkung aus. Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter. Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen werden und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Wilderei in Deutschland muss im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt und angegangen werden. Hier kommt auch der Justiz eine Schlüsselrolle zu. Der Straftatbestand der Wilderei muss konsequent verfolgt und Täter verurteilt werden. Nur so können wir das Klima des stillschweigenden Tolerierens und des Wegschauens im Umfeld von Wilderern durchbrechen und verändern. Wilderer müssen spüren, dass ihre Taten weder von der Justiz noch von der Gesellschaft und ihrem sozialen Umfeld akzeptiert werden.“