Klima unter Strom
Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans: WWF kritisiert fehlende Weitsicht
Mit dem am Montag veröffentlichten Netzentwicklungsplan für die Zeit bis 2030 wird Deutschland nach Ansicht des WWFs dem Pariser Klimaschutzabkommen nicht gerecht. Mit dem Netzentwicklungsplan 2019 legen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber den weiteren Netzausbaubedarf bis 2030 dar. Dazu sagt Henrik Maatsch, Energieexperte beim WWF Deutschland:
„Der vorliegende Netzentwicklungsplan mit zwei neuen HGÜ-Trassen ist nur folgerichtig für eine europäische Energiewende, die insbesondere für Deutschland als Transitland einen steigenden Netzausbaubedarf bedeutet. Doch er greift noch zu kurz, denn er blickt lediglich auf das nächste Jahrzehnt. Langfristig aber muss sich der Netzausbaubedarf am Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 orientieren: Nur mit einem dekarbonisierten Stromsystem, das zu hundert Prozent auf Erneuerbaren fußt und sich ganz von den schädlichen fossilen Energieträgern wie Kohle freigemacht hat, leistet Deutschland seinen Beitrag zu den Pariser Klimazielen. Auch aufgrund der langfristigen Realisierungszeiträume für Netzinfrastruktur bedarf es jetzt einer offenen und ehrlichen Debatte über den dringend zu beschleunigenden Ausbau der Erneuerbaren und der dafür nötigen Netze in Europa und Deutschland. Der Netzausbau endet nicht in 2030. Fehlende Weitsicht und Transparenz helfen weder dem Klima noch den vom Ausbau der Erneuerbaren und der Netze betroffenen Menschen vor Ort.“
Hintergrund:
Alle zwei Jahre legen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Netzentwicklungsplan (NEP) vor. Grundlage ist der im Frühjahr 2018 konsultierte Szenariorahmen zur Netzentwicklung, in dem eine Bandbreite wahrscheinlicher energiewirtschaftlicher Entwicklungen abgebildet wird. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultationsphase bis zum 4. März 2019 und der anschließenden Prüfung sowie Genehmigung durch die Bundesnetzagentur wird der aktuelle NEP 2019 (2030) Eingang in den neuen Bundesbedarfsplan finden. Der Bundesbedarf legt den Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf konkreter Maßnahmenebene verbindlich fest, sodass im Anschluss die Bundesfachplanung/Raumordnung und Planfeststellungsverfahren beginnen können. Der aktuelle Netzentwicklungsplan ist geprägt durch den Klimaschutzplan 2050, der eine Halbierung der installierten Leistung der Kohlekraftwerke auf 17 GW in 2030 sowie den Ausbau der Erneuerbaren auf einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch vorsieht.