Neue Unterlagen zur Elbvertiefung

Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe: Es fehlt eine Gesamtbetrachtung

Hamburger Hafen © iStock
Hamburger Hafen © iStock

Hamburg: Die aktuelle Ankündigung der Hamburger Wirtschaftsbehörde, wie und mit welchen neuen Planunterlagen der vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestufte Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung geheilt werden soll, trifft beim Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe auf große Skepsis. So beabsichtigt die Behörde offenbar keine neue und umfassende Bewertung der Ausgleichskonzeption, obwohl das Gericht eine neue Bilanzierung einfordert. Die bislang vorgelegte Ausgleichsbilanz ist aus Sicht der Richter aufgrund der Fehlbeurteilung bei der europarechtlich geschützten Pflanzenart Schierlings‐Wasserfenchel „infiziert“, also insgesamt nicht mehr geeignet, den vorgeschriebenen Ausgleichsbedarf zu ermitteln (siehe: RN 407 und 457, Urteil vom 09.02.2017, <link http: www.bverwg.de de _blank external-link>www.bverwg.de/de/090217U7A2.15.0).


Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF zeigen sich aufgrund des aktuell bekannt
gewordenen Vorgehens überrascht, da mit dieser Planergänzung nur einer der insgesamt drei
Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichts aufgegriffen wird und der Rest gesondert in anderen
Verfahren abgearbeitet werden soll. „Die neuen Unterlagen erhalten wir erst Anfang März und
werden sie fachlich intensiv prüfen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass nur eine neue
Gesamtbetrachtung der Ausgleichserfordernisse, in der alle Rechtsfehler abgearbeitet werden, der
Bedeutung des Lebensraums Elbe gerecht wird“, so die Verbände.


Zum Hintergrund:
Am 9. Februar 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 7 A 2.15 (7 A 14.12)) der
vom WWF unterstützten Klage des BUND und des NABU stattgegeben und den Planfeststellungsbeschluss zur geplanten 9. Elbvertiefung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht hatte festgestellt, dass die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme Kreetsand für den weltweit nur an der Tideelbe vorkommenden Schierlings‐Wasserfenchel einen Etikettenschwindel darstelle, die Entwicklung des Salzgehaltes als Folge der Elbvertiefung in einem Elbabschnitt nicht ausreichend vorsorglich untersucht worden sei und die Abgrenzung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen zu den Maßnahmen, zu denen das Land Niedersachsen unabhängig von der Elbvertiefung verpflichtet ist, unklar geblieben sei.

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WWF Presse-Team