Intensivtäter Dänisches Bettenlager
Strafzahlung für Dänisches Bettenlager wegen Holz-Falschangaben / WWF legt nach mit Anzeige bei Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Berlin/Flensburg: Die Einzelhandelskette Dänisches Bettenlager muss wegen Falschangaben bei seinen Holzprodukten 10.000 Euro Strafe zahlen. Das geht zurück auf eine Klage vor dem Landgericht Flensburg, die der Verband Sozialer Wettbewerb mit Unterstützung des WWF eingereicht hatte. Es ist das vierte Mal seit 2014, dass das Unternehmen wegen falsch deklarierter Holzarten zur Rechenschaft gezogen wird. Im aktuellen Fall handelte es sich unter anderem um einen Schaukelstuhl, der als Ulme angeboten, tatsächlich jedoch das minderwertigere Pappel-Holz enthielt. „Dem Dänischen Bettenlager scheinen sowohl die Rechte ihrer Kunden als auch der Schutz der Wälder herzlich egal zu sein. Das zumindest lassen unsere Analysen erahnen, bei denen das Unternehmen immer wieder durch Falschangaben auffällt“, sagt Johannes Zahnen, Forstexperte beim WWF Deutschland.
Der WWF hat angekündigt, die Ergebnisse zu den auffällig gewordenen Produkten ebenfalls bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzuzeigen, die für die Einhaltung der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR in Deutschland zuständig ist. Danach müssen Händler, die Holzwaren in der EU auf den Markt bringen, deren genaue Herkunft kennen, um illegale Abholzungen auszuschließen. Das Wissen um die Holzart ist dafür Grundvoraussetzung. „Das Dänische Bettenlager betrügt entweder wissentlich seine Kunden, oder aber sie haben keinen Schimmer, woher ihr Holz eigentlich stammt. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Holzhandelsverordnung und muss von der Behörde sanktioniert werden“, fordert Johannes Zahnen.
Deutschland ist laut WWF eines der größten Holz- und Möbel-Importländer. Daraus entspringe eine besondere Verantwortung für den Schutz der Wälder jenseits der eigenen Grenzen. Dieser Verantwortung komme die BLE bislang jedoch nur unzureichend nach, so Zahnen. „Das Dänische Bettenlager musste wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht inzwischen 40.000 Euro Strafen zahlen. Die Falschdeklarationen sind aber ebenso Verstöße gegen den Waldschutz. Hier hat die zuständige Bundesanstalt jedoch bislang nur Verwarnungen ausgesprochen. Wir hoffen, dass sich dies mit unserer erneuten Anzeige ändert und die BLE ihre Aufgabe ernst nimmt. Der Schutz der Wälder darf nicht kurzfristigen Konzerninteressen geopfert werden.“