Wisent gehört zu Deutschland
WWF begrüßt Gerichtsentscheidung im Rechtsstreit um Wisente
Zum heutigen Gerichtsurteil des OLG Hamm über die Wisente im Rothaargebirge sagt Dr. Diana Pretzell, Leiterin Naturschutz Deutschland beim WWF:
„Mit seinem Urteil hat das Gericht eine pauschale Entscheidung über die Existenzberechtigung freilebender Wisente in Deutschland abgelehnt und zugleich klargestellt, dass die Tiere als herrenlose Wildtiere einzuschätzen sind. Damit dürfen sie vorerst nicht wieder aus der freien Wildbahn entnommen werden. Das Urteil ist ein Mut machendes Signal für den Wisent in Deutschland und zugleich für andere Artenschutz-Projekte dieser Art. Die Richter folgen der Einschätzung des WWF: Wisent und Waldbau schließen sich nicht grundsätzlich aus. Die zuständigen Naturschutzbehörden müssen zukünftig im Einzelfall prüfen, welche Maßnahmen zulässig sind um Forstschäden durch Wisente zu vermeiden. Mit dem Wisent haben wir ein Stück biologische Vielfalt zurückerhalten. Im Rothaargebirge besteht die Chance, zu zeigen, dass der Wald als Wirtschafts- und Lebensraum zugleich dienen kann.“
Der WWF unterstützt das Projekt und freut sich über die Rückkehr des Wisents nach Deutschland. Das schriftliche Urteil und damit die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der OLG-Senat Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen hat.