Holzschwindel bei „Dänisches Bettenlager“

WWF-Anzeige: „Chronischer Wiederholungstäter“ muss 10.000 Euro Strafe zahlen. / Verstöße gegen Wettbewerbs- und Naturschutzbestimmungen.

Materialanalyse bei Holzmöbeln © Robert Günther / WWF
Materialanalyse bei Holzmöbeln © Robert Günther / WWF

Der Möbelhersteller „Dänisches Bettenlager“ muss nach einer Anzeige der Naturschutzorganisation WWF  eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Hintergrund ist die wiederholt falsche Etikettierung von Holzprodukten. Im konkreten Fall wurde ein Stuhl wiederholt mit Nussbaum und Birke ausgezeichnet, wobei sich Birke gar nicht findet, hingegen aber zusätzlich Eukalyptus, Gummibaum und Pappel. Der Fall wurde vom zuständigen Verband als eklatanter Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet. Der WWF hatte die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einer seiner Marktanalyse herausgefunden. Bereits seit einigen Jahren untersuchen die Umweltschützer mit forensischen Methoden Holz- und Papierprodukte in Deutschland. Ziel ist es, Gesetzesverstöße zu Lasten von Verbrauchern und Umwelt aufzudecken.

 

„Das Dänische Bettenlager fällt inzwischen als chronischer Wiederholungstäter auf. Das Unternehmen täuscht mit seinem Holzschwindel nicht nur die Verbraucher, sondern schädigt auch die Umwelt“, fasst Johannes Zahnen, WWF-Referent für Forstpolitik und Unternehmen, zusammen. So hätten die WWF-Analysen nicht nur den aktuell geahndeten Fall offenbart. Immer wieder seinen in den Produkten des Möbelherstellers auch nicht gekennzeichnete Tropenhölzer entdeckt worden.

 

Besonders übel stieß dem WWF dabei der Fall eines falsch deklarierten Beistelltisches auf. Anstatt der ausgewiesenen Fichte fanden sich in dem Möbelstück Holzgattungen wie Merbatu, chinesische Spießtanne, Kedongdong, Pappel und Pehapan. Innerhalb dieser identifizierten – zum Teil tropischen – Holzgattungen gibt es mehrere Arten, die auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen. Der Fall war vom WWF bereits 2014  als Verstoß gegen die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) bei der zuständigen Bundesanstalt Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Anzeige gebracht worden. Dort wird der Fall seitdem bearbeitet.

 

In einer am Montag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme lobte WWF-Referent Zahnen ausdrücklich die schnelle und konsequente Ahnung der Verbrauchertäuschung durch den zuständigen Verband Sozialer Wettbewerb.

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