EuGH-Urteil: Hürden für eine Genehmigung der Elbvertiefung werden höher
Umweltverbände begrüßen EuGH-Urteil zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Hamburg/Luxemburg - Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg stellt nicht nur einen Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa dar, sondern setzt auch strengere Maßstäbe für den Schutz und die Entwicklung der Tideelbe.
Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF sieht sich durch das Urteil bestätigt: Das Parallel-Verfahren zur Elbvertiefung verdeutliche, dass nunmehr ein strengerer Maßstab an die Planung des Eingriffs anzulegen ist. Die bisherige Theorie der Zustandsklassen, nach der eine Verschlechterung des Gewässers erst eintritt, wenn es in eine andere Qualitätsklasse einzuordnen ist, sei damit untergegangen.
„Die Entscheidung des EuGH stärkt den Gewässerschutz in ganz Europa. Die Hürden für eine Genehmigung der Elbvertiefung sind höher geworden. Hamburg muss jetzt glaubhaft darlegen, wie trotz Vertiefung ein guter Zustand der Tideelbe konkret erreicht werden soll“, so das Aktionsbündnis aus BUND, NABU und WWF. Die Umweltverbände gehen davon aus, dass die Planungsbehörden noch umfangreiche Planänderungen vornehmen müssen und die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen ist. Mit einer abschließenden Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht werde erst in 2016 zu rechnen sein.