Kleine Reform statt großer Wurf

EEG-Reform enttäuschend

EEG-Reform enttäuscht © iStock / Getty Images

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Bundestag kommentiert  der WWF:

 

„Die Regierung hat bisher die Chance auf eine faire Verteilung der Kosten der Energiewende vertan. Es wurden der Europäischen Kommission aberwitzig viele Freifahrtscheine für die Industrie von der deutschen Regierung abgerungen, die private Haushalte und der deutsche Mittelstand zahlen müssen. Jetzt sollen die exorbitanten Industrieausnahmen auf nationaler Ebene wieder etwas zurückgenommen werden. Dies ist richtig. Die Bundesregierung wird aber an ihrem eigenen Ziel gemessen werden, die Kosten der Förderung des erneuerbaren Energien fairer zu verteilen. Bisher hat die Regierung hier grandios versagt“, sagt Regine Günther vom WWF Deutschland.

 

Auch laut dem aktuellen Referentenentwurf zur Besonderen Ausgleichsregelung wird der Kreis der Unternehmen, die von der Ökostromumlage befreit werden weiter wachsen, statt schrumpfen. Statt der bisherigen 68 sollen ab 2015 ganze 219 Branchen grundsätzlich von der EEG-Umlage ganz oder in Teilen befreit werden können. Dazu zählen nicht nur Aluminium- und Zementhersteller, sondern auch beispielsweise Seilknüpfer, Apfelweinhersteller und Urananreicherer. Für Großverbraucher, deren Stromkosten mindestens 16 Prozent von ihrer Bruttowertschöpfung betragen, gilt: Die Belastung durch die EEG-Umlage ist bei vier Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt, jeder Mehrverbrauch wird nicht weiter belastet. Bei besonders energieintensiven Unternehmen greift die Deckelung bereits bei 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung, obwohl in Brüssel zwischenzeitlich 2,5 Prozent verhandelt wurden. Diese Firmen, zu der auch einige Branchen der Land- und Ernährungswirtschaft gehören, müssen mindestens einen Stromkostenanteil von 20 Prozent aufweisen, um von der EEG-Umlage teilbefreit zu werden. Noch ist offen, ob und wie stark dieses „Nachsteuern“ bei den Industrieausnahmen die Verteilung der Kosten verändern wird.

 

Der WWF begrüßt, dass die Modernisierung alter Windräder durch leistungsstärkere neue Technik (Repowering) nicht auf den jährlichen Ausbaukorridor von durchschnittlich 2.500 Megawatt Windkraftausbau an Land angerechnet wird. Das Inkrafttreten der EEG-Novelle ist für den 1. August 2014 geplant.

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