Niederlage für den Fluss

Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigt Ausnahmegenehmigungen für Schiffsüberführungen an der Ems

Stapellauf auf der Ems © WWF
Stapellauf auf der Ems © WWF

Die Umweltauflagen zur Gewässergüte an der Ems dürfen für Schiffsüberführungen ausgesetzt werden. Das ist das Ergebnis des Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg, das heute nach mündlicher Verhandlung
vom 7. Mai und 11. Juni verkündet wurde. Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF hatten gegen die Ausnahmegenehmigungen für zwei Überführungen von Kreuzfahrtschiffen der Meyer Werft im September 2012 und im September 2014 geklagt. Mit den Genehmigungen hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter anderem die geltenden Grenzwerte für den Sauerstoff- und Salzgehalt der Ems ausgesetzt.


„Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeutet eine Schwächung des Natur- und Gewässerschutzes“, sagte Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Geschäftsführer des BUND-Landesverbands Niedersachsen. „Um weiteren Schaden von der Ems abzuwenden und das Ökosystem des Flusses wiederzubeleben, muss jetzt
wie vereinbart der Masterplan 2050 zügig auf den Weg gebracht werden“, sagte Beatrice Claus vom WWF.


Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wollen die Umweltverbände das weitere Vorgehen prüfen. Für die fraglichen Überführungen muss Wasser über einen längeren Zeitraum gestaut werden als sonst. Weil die Ems zu dieser Jahreszeit wenig Wasser führt, pumpt das Emssperrwerk anteilig mehr Salzwasser in den aufgestauten Flussabschnitt. Daher besteht die Gefahr, dass geschützte Süßwasserzonen der Ems versalzen. Das Ökosystem Ems ist durch Ausbaggerungen und Aufstauungen bereits in einem extrem schlechten ökologischen Zustand.


BUND, NABU und WWF haben im Juni 2014 mit der Niedersächsischen Landesregierung, den Landkreisen Emsland und Leer und der Meyer Werft eine Absichtserklärung für ein Gesamtkonzept zur ökologischen Sanierung der Unterems unterzeichnet. In einem Masterplan 2050 soll ein Konzept zur Beschaffung von Flächen und finanzieller Mittel sowie die Festlegung konkreter Maßnahmen für die Renaturierung der Ems bis zum Ende des Jahres verbindlich vereinbart werden. Unter der Prämisse der Aussicht auf eine ökologische Sanierung der Unterems haben die Umweltverbände erklärt bei einer Anordnung des Sofortvollzugs durch das NLWKN für die Schiffsüberführung im September 2014 auf einen Eilantrag zu verzichten.

Hintergrundinformation:
Der bestehende Planfeststellungsbeschluss zum Emssperrwerk sieht vor, dass ein Einstau nur vorgenommen werden darf,
• wenn über eine Tide die Sauerstoffgehalte oberflächennah größer/gleich 6 mg/l oder bei Wassertemperaturen kleiner/gleich 12 °C der Sauerstoffgehalt oberflächennah größer/gleich 5 mg/l
beträgt und

• wenn sichergestellt ist, dass bis zum Abschluss des Staufalls an der Emsbrücke bei Halte sohlnah ein Salzgehalt von 2 PSU nicht überschritten wird.

Diese Bestimmungen wurden durch die Erlaubnis für beide Schiffsüberführungen ausgesetzt.

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WWF Presse-Team