Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen im Verfahren zur Elbvertiefung
Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe begrüßt Festlegung des Verhandlungstermins / Vorlage vor dem EuGH weiterhin offen
Die heutige Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichtes, für den 15. Juli 2014 den Verhandlungsbeginn im Klageverfahren gegen die Elbvertiefung festzulegen, wird von der Aktionsgemeinschaft Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF begrüßt. Jetzt gebe es eine klare Zeitschiene für die nächsten Verfahrensschritte. „Wir begrüßen die Terminierung im nächsten Jahr. Die außergewöhnlich hohe Anzahl der angesetzten Verhandlungstage zeigt, dass eine sorgfältige Prüfung der komplexen Materie notwendig ist. Wir sehen uns gut gerüstet für dieses Verfahren“, so die Verbände.
Die bisherige Verfahrensdauer von fast sieben Jahren ist nach Ansicht der Umweltverbände der chronischen Umweltignoranz der Vertiefungsplaner geschuldet. Seit Beginn des Verfahrens mussten die Vorhabensträger insgesamt sechsmal die Planungen nachbessern. Neben den Umweltverbänden übten wiederholt auch das Bundesamt für Naturschutz und verschiedene Landes- und Kreisbehörden Kritik an der Qualität der Planung. Gesetzliche Vorgaben und die erforderliche Planungssorgfalt wurden eklatant missachtet und der Eingriff in das Ökosystem Tideelbe bewusst klein gerechnet.
Offen bleibt weiterhin, ob das Bundesverwaltungsgericht nach dem Verhandlungstermin noch verschiedene wasserrechtliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen wird. Im parallel laufenden Weserverfahren ist dies mittlerweile geschehen. Eine solche Entscheidung des Gerichts würde das nationale Verfahren um weitere 1 - 2 Jahre verzögern und eine bundesweit bedeutsame Klärung der Rechtslage voranbringen.