Erster Erfolg für den Schutz der Tideelbe: Gericht stoppt Elbvertiefung vorerst
Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“: „Mit dem Kopf durch die Wand“-Strategie der Elbvertiefer ist gescheitert
Hamburg - Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist aus Sicht des Aktionsbündnisses „Lebendige Tideelbe“ ein erster wichtiger Erfolg gegen die geplante Elbvertiefung. Es wird zudem deutlich, dass die „Mit dem Kopf durch die Wand“-Strategie der Elbvertiefer gescheitert ist. Die gesetzlichen Aufgaben, Gewässer und Naturräume wieder in einen guten Erhaltungszustand zu bringen, können jetzt nicht mehr länger ignoriert werden, stellen die Umweltverbände BUND, NABU und WWF unisono fest.
„Der Gerichtsentscheid ist ein große Chance für den Naturschutz an der Elbe“ freut sich Beatrice Claus vom WWF. „Es zeigt, dass europäisches Naturschutzrecht in Deutschland ernst genommen wird. Die erste große Hürde auf dem Weg zu einer lebendigen Tideelbe ist genommen.“
„Hafenkooperation muss an die Stelle eines Subventionswettlaufs der Nordseehäfen treten und die Elbtiefe kann nicht ausschließlich an den Interessen der Reeder orientiert werden“, sagt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. „Wir erwarten jetzt entsprechende Initiativen der Vorhabensträger der Elbvertiefung“, ergänzt Manfred Braasch vom BUND Hamburg.
Bereits die vorherigen Vertiefungen haben zu erkennbaren Schäden an der Elbe durch Wattverlust, Strömungszunahme, ausufernde Unterhaltungsbaggerungen, Sauerstoffmangel und Lebensraumverlust für bedrohte Pflanzen und Tiere geführt.
Die Verbände gehen davon aus, dass das Hauptsacheverfahren je nach Vorlagenotwendigkeit wichtiger europäischer Rechtsfragen vor dem Europäischen Gerichtshof zwei bis vier Jahre in Anspruch nehmen wird.