Gericht stoppt Falschaussagen des Films "Der Pakt mit dem Panda"

Eberhard Brandes, Vorstand des WWF Deutschland © Thomas Macholz / WWF

Das Landgericht Köln hat am Mittwoch, den 18. April angeordnet, dass der WDR falsche Aussagen seines Films "Der Pakt mit dem Panda" nicht wiederholen darf. Die einstweilige Verfügung erging an den WDR, der als produzierender Sender für den Film verantwortlich ist. Der WDR muss nun dafür sorgen, dass die falschen Vorwürfe gegen den WWF von keinem Sender oder der ARD-Mediathek wiederholt werden.  


"Die einstweilige Verfügung belegt die Richtigkeit unserer Aussagen. Wir vom  WWF setzen uns weltweit für einen wirksamen Naturschutz ein. Kritik nehmen wir ernst und prüfen sie. Wir wehren uns jedoch gegen jede Form falscher Tatsachenbehauptung. Die Verfügung ist eine Bestätigung für die 438.000 Förderer des WWF und das gesamte WWF-Team", sagt Eberhard Brandes, Vorstand des WWF Deutschland. 


Dabei sei der Gang zum Gericht nicht die erste Wahl gewesen: "Wir haben nach der Erstausstrahlung im Juni 2011 versucht, den WDR dazu zu bewegen, seine falschen Vorwürfe nicht mehr zu wiederholen. Der WDR hat daraufhin nur einige Formulierungen leicht verändert. In den vergangenen Wochen wurde der Film dann mehrfach auf verschiedenen Sendern der ARD gezeigt", so Brandes.


Deshalb hat der WWF mit dem Gericht eine unabhängige Instanz eingeschaltet, um die verfahrene Situation zu klären.


Zuvor hatte der WWF Deutschland zahlreiche Belege dafür gesammelt, dass der Film falsche <link https: de.wikipedia.org wiki tatsachenbehauptung external-link>Tatsachenbehauptungen enthält. Im Film wurde behauptet, mit Zustimmung des WWF seien <link https: www.wwf.de internal-link>auf einer Plantage nur 80 Hektar Wald als 'Restwäldchen' erhalten geblieben. Dies stimmt genauso wenig wie die Behauptung, im Kampf um das Land habe sich der WWF auch international auf die Seite Monsantos geschlagen und am runden Tisch für verantwortungsvolles Soja hätten sich die beiden im Jahr 2010 geeinigt. Beides darf nun ebenso wenig wiederholt werden wie die Behauptung, <link https: www.wwf.de internal-link>der WWF sei in der Krise.   

 

Aus Sicht des WWF enthält der Film noch viele weitere fragwürdige Anschuldigungen. Die meisten davon sind jedoch so formuliert, dass sie juristisch als <link https: de.wikipedia.org wiki meinung external-link>Meinungsäußerung gelten. Dadurch werden sie nicht richtiger. Der WWF Deutschland hat alle Behauptungen geprüft und <link https: www.wwf.de internal-link>hier widerlegt.


Das Landgericht hat mit der einstweiligen Verfügung gegen den WDR eine erste Entscheidung zu den schwerwiegendsten Vorwürfen getroffen. Über weitere aus unserer Sicht falsche Tatsachenbehauptungen wird das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden.

"Eine <link https: de.wikipedia.org wiki tatsachenbehauptung _blank external-link>Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können.

In Abgrenzung dazu ist eine <link https: de.wikipedia.org wiki meinung _blank external-link>Meinungsäußerung eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung, die rechtlich anders eingeordnet wird."

Quelle: Wikipedia (18.4.2012)

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