Grundschleppnetze bald verboten?
WWF begrüßt neuen Vorschlag der EU-Kommission zur Regelung der Tiefseefischerei
Hamburg - Jahrhundertealte Korallenriffe werden in wenigen Minuten zerschlagen und abrasiert, wenn auf der Jagd nach Rot- und Granatbarsch riesige Grundschleppnetze über einen Seeberg der Tiefsee gezogen werden. Damit wird auch der Lebensraum für bedrohte Tiefseehaie und hunderte wirbelloser Tierarten regelrecht planiert. Die Zerstörung der Meeresumwelt durch umweltschädliche Fischereimethoden wie Grundschleppnetze und Stellnetze könnte im Nordostatlantik bald per Gesetz beendet werden. Die EU Kommission hat gestern einen Vorschlag zur Neuregelung der Tiefseefischerei vorgelegt. Danach soll der Einsatz von Grundschleppnetzen und Stellnetzen ab 1000 Meter Wassertiefe in sämtlichen EU-Gewässern und der Hohen See des Nordost-Atlantik untersagt werden. Für bestimmte Fischereien soll das Verbot bereits ab 500 Meter Tiefe gelten. Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf 50 kommerziell genutzte Fischarten und sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor.
„Der Kommissionsvorschlag kann die Fischerei revolutionieren, indem er die destruktivste aller Fischereimethoden in der sensiblen Tiefsee abschafft. Das wäre ein echter Durchbruch für den Schutz der Meeresumwelt und ein Vorbild für die weltweite Fischerei“, freut sich Stephan Lutter Meeresschutzexperte des WWF. Die Umweltschützer fordern von EU Parlament und Ministerrat den mutigen Vorstoß voll zu unterstützen und damit endlich entsprechende Resolutionen der Vollversammlung der Vereinten Nationen umzusetzen.
Viele Tiefseefische sind besonders anfällig für Überfischung, da sie langsam wachsen und sich erst im hohen Alter fortpflanzen. Unter den bisherigen EU- Regeln für Tiefseefischerei konnten sich die Bestände nicht vom stetigen Fischereidruck erholen. Nur in mühsamer Kleinarbeit wurden bestimmte Flächen per Verordnung für die Flotten der großen Bodentrawler gesperrt. Ein Großteil der umweltschädigenden Fischereien wird auf den Kontinentalsockeln der EU-Mitgliedsländer in Tiefen zwischen 200 und 1000 Metern betrieben. Gerade hier finden sich ökologisch wertvolle Kaltwasserkorallenriffe und -gärten und andere empfindliche Lebensräume wie Formationen von Tiefseeschwämmen. „Diese Zone muss ebenfalls vor Grundschleppnetzen geschützt und der Entwurf entsprechend nachgebessert werden“, fordert Meeresschutzexperte Lutter.