Der sogenannte Pariser Klimavertrag beinhaltet ein globales Langfristziel zur Begrenzung der Erderwärmung auf „deutlich unter 2 Grad", sowie die Verpflichtung, eine Begrenzung auf 1,5 Grad anzustreben. Dazu muss so bald wie möglich der Scheitelpunkt der weltweiten Emissionen erreicht und durch rasche Minderungen die Nettoemissionen zur Mitte des Jahrhunderts auf Null gesenkt werden.
Weiterhin wurde beschlossen, die Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben und den Erhalt und Wiederaufbau von Wäldern vor allem in Entwicklungsländern zu stärken.
Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich, jeweils einen Klimaschutzbeitrag in Form nationaler oder regionaler Klimapläne zu leisten. Das gilt erstmals sowohl für Industrie- wie auch für Entwicklungsländer; bisher waren nur einige Industrieländer zu Klimaschutzanstrengungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet.
Diese Beiträge sollen alle fünf Jahre überprüft und danach jeweils verschärft werden. So soll sichergestellt werden, dass die vereinbarten Ziele tatsächlich erreicht werden, obwohl die Staaten ihre Beiträge selbst festlegen können.
Weitere wichtige Instrumente des neuen Abkommens sind die Zusagen zur Klimafinanzierung, die Entwicklungsländer in ihren Anstrengungen gegen den Klimawandel und bei ihrer Anpassung an die Folgen unterstützen soll sowie Transparenzregeln, die die Überprüfung der nationalen Beiträge ermöglichen.
Das neue Abkommen ist unerwartet schnell nach dem Klimagipfel in Paris Ende 2015 in Kraft getreten, nämlich schon am 4. November 2016. Fast alle Länder dieser Erde haben sich verpflichtet, gemeinsam für den Klimaschutz zu arbeiten.